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	<title>Compliance Blog</title>
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		<title>Compliance Blog</title>
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		<title>Paradigmenwechsel im Fondshandel</title>
		<link>http://komplianz.wordpress.com/2010/08/23/paradigmenwechsel-im-fondshandel/</link>
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		<pubDate>Mon, 23 Aug 2010 08:15:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>magda</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetze]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzesentwurf]]></category>
		<category><![CDATA[Anlageverwaltung]]></category>

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		<description><![CDATA[Gesetzgeber nimmt sich kapitalmarktrechtliche Regulierung des sog. Grauen Kapitalmarkts vor Vermögensanlagen nach Maßgabe des Verkaufsprospektgesetzes, zu denen insbesondere auch geschlossene Fonds zählen, sollen auf der Grundlage des jüngst veröffentlichten Entwurfs eines Anlegerstärkungs- und Funktionsverbesserungsgesetzes künftig als „Finanzinstrumente“ im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) und des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) klassifiziert werden. Erbringer von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang (namentlich [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=komplianz.wordpress.com&amp;blog=15297585&amp;post=81&amp;subd=komplianz&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Gesetzgeber nimmt sich kapitalmarktrechtliche Regulierung des sog. Grauen Kapitalmarkts vor</strong></p>
<p>Vermögensanlagen nach Maßgabe des Verkaufsprospektgesetzes, zu denen insbesondere auch geschlossene Fonds zählen, sollen auf der Grundlage des jüngst veröffentlichten Entwurfs eines Anlegerstärkungs- und Funktionsverbesserungsgesetzes künftig als „Finanzinstrumente“ im Sinne des <a href="http://bundesrecht.juris.de/kredwg/index.html" target="_blank">Kreditwesengesetzes (KWG)</a> und des <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/" target="_blank">Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)</a> klassifiziert werden. Erbringer von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang (namentlich im Bereich der Anlageberatung und der Produktvermittlung) würden dann der Solvenz und Marktaufsicht des <a href="http://www.bafin.de/cln_179/nn_722564/DE/Home/homepage__node.html?__nnn=true" target="_blank">Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen (BAKred) </a>unterstellt. KWG-rechtlich ist hiermit insbesondere das Erfordernis einer Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut verbunden – wobei insoweit verschiedene Übergangsregelungen und Antragserleichterungen geplant sind. WpHG-rechtlich werden die Verhaltens- und Organisationspflichten entsprechend tätiger Unternehmen insbesondere um die Durchführung einer transparenten und nachweisbar anlegergerechten Beratung erweitert, wozu namentlich die Offenlegung von Provisionen, das Führen eines Beratungsprotokolls und die aktive Vermeidung von Interessenkollisionen gehört.</p>
<p>Es dürfte damit zu rechnen sein, dass das weitere Gesetzgebungsverfahren in dieser Sache noch in diesem Jahr abgeschlossen wird und die neuen Vorschriften spätestens mit Beginn des Jahres 2011 in Kraft treten.</p>
<p><strong>Praxistipp:</strong><br />
Unternehmen, die in dem zur Regulierung anstehenden Bereich tätig sind, sollten sich bereits frühzeitig mit den gesetzlichen Neuregelungen und etwaigen Ausnahmetatbeständen vertraut machen. Soweit hier bislang das Verkaufsprospektgesetz und die Gewerbeordnung einschlägige Rechtsgrundlagen darstellten, sind mit der Überführung der betroffenen Marktbereiche unter die verschärften Anforderungen des Kapitalmarktrechts handfeste Restriktionen verbunden. Zahlreiche Unternehmen dürften deshalb gehalten sein, auch ihre internen Strukturen, insbesondere in den Bereichen Risikomanagement und Compliance, strategisch neu auszurichten und der sich abzeichnenden Entwicklung anzupassen.</p>
<p>Dieser Text wurde uns zur Verfügung gestellt von RA Dr. Hans Mewes, <a href="http://www.esche.de/" target="_blank">www.esche.de</a>.</p>
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		<item>
		<title>Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Compliance-Beauftragten</title>
		<link>http://komplianz.wordpress.com/2010/08/19/strafrechtliche-verantwortlichkeit-von-compliance-beauftragten/</link>
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		<pubDate>Thu, 19 Aug 2010 16:11:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>magda</dc:creator>
				<category><![CDATA[Compliance]]></category>
		<category><![CDATA[Entscheidungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Verschärfte Anforderungen an die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Unternehmen Hier ist von einem „Trend der Rechtsprechung“ zu berichten, die Anforderungen an verantwortliche Personen im Bereich der Compliance zu verschärfen. Jüngstes Beispiel ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes, nach der in diesem Bereich zuständige Personen eines Unternehmens unmittelbar verpflichtet sind, auch die Interessen von Kunden, Lieferanten, Joint-Venture- [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=komplianz.wordpress.com&amp;blog=15297585&amp;post=5&amp;subd=komplianz&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Verschärfte Anforderungen an die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Unternehmen</strong></p>
<p>Hier ist von einem „Trend der Rechtsprechung“ zu berichten, die Anforderungen an verantwortliche Personen im Bereich der <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Compliance_%28BWL%29" target="_blank">Compliance</a> zu verschärfen. Jüngstes Beispiel ist eine <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=0846aa9c52aa4b842ab6b77a09029310&amp;nr=48874&amp;pos=0&amp;anz=3" target="_blank">Entscheidung des Bundesgerichtshofes</a>,  nach der in diesem Bereich zuständige Personen eines Unternehmens  unmittelbar verpflichtet sind, auch die Interessen von Kunden,  Lieferanten, Joint-Venture- und anderen Geschäftspartnern des  Unternehmens vor einer Vielzahl von Schäden durch Mitarbeiter des  Unternehmens zu schützen („Straftaten aus dem Unternehmen heraus zu  Lasten Dritter“). Eine strafrechtliche Ahndung sorgfaltswidrigen  Verhaltens Compliance-Verantwortlicher droht hier insbesondere wegen  eines unterlassenen Einschreitens im Falle erkannter oder erkennbarer  Rechtsverstöße durch andere Mitarbeiter des Unternehmens. Dabei soll  sich die für eine solche Ahndung erforderliche Rechtspflicht (sog. <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Garantenpflicht" target="_blank">Garantenstellung</a>)  bereits aus den besonderen Überwachungs- und Schutzpflichten ableiten,  die eine solche Compliance-Stellung generell mit sich bringt  („Sonderverantwortlichkeit“).</p>
<p>Es empfiehlt sich im Falle des Vorliegens von Hinweisen auf  Gesetzesverstöße im Unternehmen daher seitens des (der)  Compliance-Verantwortlichen unbedingt die Durchführung und Dokumentation  effektiver interner Ermittlungen sowie ggf. die Einleitung notwendiger  Gegenmaßnahmen. Dies ist der sicherste Weg, strafrechtliche Vorwürfe  auszuschließen bzw. später ggf. zu entkräften.</p>
<p>Im Zusammenhang mit den Anforderungen an verantwortliche Mitarbeiter der <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Interne_Revision" target="_blank">Internen Revision</a> ist die Rechtsprechung bislang noch nicht derart streng wie im Bereich  der Compliance. Dieses dürfte insbesondere für die Pflicht zur  Verhinderung von „Straftaten aus dem Unternehmen heraus“ gelten. Je nach  den Umständen des Einzelfalles kommt aber auch hier eine Rechtspflicht  zur Unterbindung von Wirtschaftsdelikten in Betracht. Dies gilt  insbesondere für die Aufdeckung und Verhinderung von Pflichtverstößen,  die gegen das eigene Unternehmen gerichtet sind.</p>
<p>Unternehmen sollten die geschilderte Entwicklung zum Anlass nehmen,  die genauen Aufgabenbereiche der Verantwortlichen in den Bereichen  Compliance und Interner Revision zu überprüfen und die dortigen  Tätigkeitsbeschreibungen und Aufgabenbereiche ggf. noch näher zu  spezifizieren. Klare Verantwortlichkeiten und genau ab gegrenzte  Zuständigkeitsbereiche sollten helfen, Strafbarkeitsrisiken bereits  präventiv zu vermeiden.</p>
<p>Dieser Text wurde uns zur Verfügung gestellt von RA Dr. Hans Mewes, <a href="http://www.esche.de/" target="_blank">www.esche.de</a>.</p>
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		<title>Mittelstand und Nachhaltigkeit</title>
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		<pubDate>Sun, 15 Aug 2010 16:11:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>magda</dc:creator>
				<category><![CDATA[Compliance]]></category>
		<category><![CDATA[Corporate Governance]]></category>
		<category><![CDATA[Nachhaltigkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Zeiten der Krise sind Zeiten, Bilanz zu ziehen und Strukturen zu überprüfen. Der Errichtung nachhaltiger Unternehmensstrukturen kommt dabei eine erhebliche Bedeutung zu. Derart bewährte Strukturen stellen einen wichtigen Parameter zum Ausbau der Marktstellung und zur Erlangung von Wettbewerbsvorsprüngen dar. In diesem Zuge sind insbesondere zwei Bereiche nachhaltiger Unternehmensstrukturen zu nennen: Corporate Governance als Ausdruck einer [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=komplianz.wordpress.com&amp;blog=15297585&amp;post=13&amp;subd=komplianz&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zeiten der Krise sind Zeiten, Bilanz zu ziehen und Strukturen zu  überprüfen. Der Errichtung nachhaltiger Unternehmensstrukturen kommt  dabei eine erhebliche Bedeutung zu. Derart bewährte Strukturen stellen  einen wichtigen Parameter zum Ausbau der Marktstellung und zur Erlangung  von Wettbewerbsvorsprüngen dar. In diesem Zuge sind insbesondere zwei  Bereiche nachhaltiger Unternehmensstrukturen zu nennen: Corporate  Governance als Ausdruck einer guten und transparenten  Unternehmensführung und Corporate Compliance als zentrales Element einer  wertorientierten Unternehmensorganisation.</p>
<p>Beide genannten Bereiche gewinnen bei mittelständischen Unternehmen,  unabhängig davon, ob diese als Publikumsgesellschaften oder  personalistisch ausgestaltet sind, zunehmend an Bedeutung und sollten  nachhaltig, also im Sinne eines echten  Qualitätssiegels, in die  jeweilige Unternehmensorganisation implementiert werden. Dabei kommt es  gar nicht so sehr darauf an, ob hier zwingende gesetzliche Vorgaben  bestehen, ob man einer Bindungswirkung nachkommt, wie sie sich  beispielsweise aus dem Corporate Governance Kodex für börsennotierte  Unternehmen ergibt, oder ob gar eigenständige Best-Practice-Strukturen  unabhängig von regulatorischen Vorgaben errichtet werden. Entscheidender  Bewertungsmaßstab für die Nachhaltigkeit solcher Unternehmensstrukturen  ist letztlich deren „gelebte Effizienz“, wie sie sich aus der  Errichtung und Überwachung solcher Governance- und Compliance-Regime  ergibt und namentlich an der Erfüllung von Kriterien wie Transparenz,  Unternehmensintegrität und Risikovorsorge festgemacht werden kann. Eine  zentrale Bedeutung kommt dabei weiterhin der Errichtung klar definierter  Pflichten und Verantwortlichkeiten zum Zwecke der betrieblichen  Umsetzung der entsprechenden Maßgaben zu.</p>
<p>Unternehmen sollten die Errichtung derart nachhaltiger  unternehmensspezifischer Strukturen als einen fortgesetzten Prozess  betrachten und sich nicht scheuen, hier auch „überobligationsmäßig“  tätig zu werden. In Zeiten erheblich zunehmender Haftungsgefahren für  Unternehmensleiter und Organmitglieder dürfte der Errichtung solcher  Strukturen zudem die Funktion einer signifikanten Haftungsprävention  zukommen. So kann namentlich die Einhaltung der sog. Business Judgement  Rule, mithin der Nachweis, keine unangemessene Risikoschwelle  überschritten und nicht ohne ausreichende Informationsgrundlage  gehandelt zu haben, im Einzelfall auf Mechanismen gestützt werden, die  sich aus der betrieblich  implementierten Corporate Governance oder  Corporate Compliance ergeben. Last but not least dürften solche  Strukturen auch einen Beitrag für die zukünftige Risikoresistenz des  Unternehmens darstellen.</p>
<p>Dieser Text wurde uns zur Verfügung gestellt von RA Dr. Hans Mewes, <a href="http://www.esche.de/" target="_blank">www.esche.de</a>.</p>
<br />  <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gocomments/komplianz.wordpress.com/13/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/comments/komplianz.wordpress.com/13/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godelicious/komplianz.wordpress.com/13/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/delicious/komplianz.wordpress.com/13/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gofacebook/komplianz.wordpress.com/13/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/facebook/komplianz.wordpress.com/13/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gotwitter/komplianz.wordpress.com/13/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/twitter/komplianz.wordpress.com/13/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gostumble/komplianz.wordpress.com/13/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/stumble/komplianz.wordpress.com/13/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godigg/komplianz.wordpress.com/13/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/digg/komplianz.wordpress.com/13/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/goreddit/komplianz.wordpress.com/13/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/reddit/komplianz.wordpress.com/13/" /></a> <img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=komplianz.wordpress.com&amp;blog=15297585&amp;post=13&amp;subd=komplianz&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Haftungsrechtliche Verantwortlichkeit von Vorstandsmitgliedern</title>
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		<pubDate>Mon, 02 Aug 2010 16:10:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>magda</dc:creator>
				<category><![CDATA[Entscheidungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtsprechung konkretisiert aktienrechtliches Haftungsregime Die generellen Anforderungen an die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit von Vorständen einer Aktiengesellschaft finden sich in § 93 AktG. Soweit Pflichtverletzungen danach eine Schadensersatzpflicht des betreffenden Vorstandsmitgliedes gegenüber der Gesellschaft auslösen, werden die einzelnen Tatbestandsumstände einer solchen Inanspruchnahme – und insbesondere auch Exculpationsmöglichkeiten des Vorstands – regelmäßig durch die Rechtsprechung konkretisiert. In [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=komplianz.wordpress.com&amp;blog=15297585&amp;post=7&amp;subd=komplianz&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Rechtsprechung konkretisiert aktienrechtliches Haftungsregime</strong></p>
<p>Die generellen Anforderungen an die Sorgfaltspflicht und  Verantwortlichkeit von Vorständen einer Aktiengesellschaft finden sich  in § 93 AktG. Soweit Pflichtverletzungen danach eine  Schadensersatzpflicht des betreffenden Vorstandsmitgliedes gegenüber der  Gesellschaft auslösen, werden die einzelnen Tatbestandsumstände einer  solchen Inanspruchnahme – und insbesondere auch  Exculpationsmöglichkeiten des Vorstands – regelmäßig durch die  Rechtsprechung konkretisiert.</p>
<p>In einer jüngeren Entscheidung des OLG Stuttgart sind die  Anforderungen, die an Vorstände zur Haftungsvermeidung gestellt werden,  weiter verschärft worden. Auf der Grundlage dieser Entscheidung stellt  es eine originäre Pflicht des einzelnen Vorstandsmitglieds dar, im  Einzelfall fehlende oder nicht ausreichende eigene Sachkunde durch  Einholung des Rates eines unabhängigen, fachlich qualifizierten  Berufsträgers zu kompensieren und diesen über sämtliche für die  Beurteilung des Sachverhalts erheblichen Umstände ordnungsgemäß zu  informieren. Das bedeutet u.a., dass das Entlastungsinstrument der sog.  Business Judgement Rule, wonach – verkürzt gesagt – fehlerhafte, falsche  oder schlechte Entscheidungen im operativen Geschäft nicht per se  Haftungsfolgen aus lösen, stark eingeschränkt ist, wenn ein Vorstand  sich auf eigenes oder unternehmensinternes, aber im Einzelfall eben  nicht ausreichendes Wissen verlässt.</p>
<p>Ergänzend hat das OLG in seiner Entscheidung auch noch klargestellt,  dass es der Verantwortlichkeit des Vorstands ebenfalls obliegt, sich  über das Vorliegen der spezifischen Sachkunde des von ihm hinzugezogenen  Berufsträgers selbst zu vergewissern und dies zur Grundlage seiner  personellen Auswahlentscheidung zu machen.</p>
<p><strong>Fazit:</strong></p>
<p>Die Haftungsgefahren für Organmitglieder werden immer engmaschiger.  Dies auch vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber in Folge der  Finanzmarktkrise beabsichtigt, bereits kurzfristig die Verjährungsfrist  für Ersatzansprüche gegen Manager auf 10 Jahre auszuweiten.  Unternehmensseitig sollte dieser Entwicklung neben der gezielten  Einholung externer Expertise auch mit dem stringenten Aufbau effizienter  betrieblicher Governance und Compliance-Strukturen begegnet werden.  Auch diese Maßnahmen sind geeignet, haftungsrechtliche Ersatzansprüche  abzuwehren und zugunsten von Vorstandsmitgliedern im Einzelfall den  Nachweis zu untermauern, keine schuldhafte Sorgfaltspflichtverletzung  begangen zu haben.</p>
<p>Dieser Text wurde uns zur Verfügung gestellt von RA Dr. Hans Mewes , <a href="http://www.esche.de/" target="_blank">www.esche.de</a>.</p>
<br />  <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gocomments/komplianz.wordpress.com/7/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/comments/komplianz.wordpress.com/7/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godelicious/komplianz.wordpress.com/7/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/delicious/komplianz.wordpress.com/7/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gofacebook/komplianz.wordpress.com/7/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/facebook/komplianz.wordpress.com/7/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gotwitter/komplianz.wordpress.com/7/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/twitter/komplianz.wordpress.com/7/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gostumble/komplianz.wordpress.com/7/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/stumble/komplianz.wordpress.com/7/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godigg/komplianz.wordpress.com/7/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/digg/komplianz.wordpress.com/7/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/goreddit/komplianz.wordpress.com/7/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/reddit/komplianz.wordpress.com/7/" /></a> <img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=komplianz.wordpress.com&amp;blog=15297585&amp;post=7&amp;subd=komplianz&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Verschärfung der Corporate-Governance-Anforderungen</title>
		<link>http://komplianz.wordpress.com/2010/07/30/verscharfung-der-corporate-governance-anforderungen/</link>
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		<pubDate>Fri, 30 Jul 2010 16:08:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>magda</dc:creator>
				<category><![CDATA[Corporate Governance]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetze]]></category>

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		<description><![CDATA[Für kapitalmarktorientierte Unternehmen bestehen besondere Anforderungen zum Nachweis einer guten und transparenten Unternehmensführung (Corporate Governance). Insbesondere besteht die gesetzliche Pflicht gemäß § 161 AktG zur jährlichen Abgabe einer sog. Entsprechenserklärung im Hinblick auf die Einhaltung der Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Diese Anforderungen hat jüngst die Rechtsprechung dahingehend konkretisiert, dass unterjährige Abweichungen von [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=komplianz.wordpress.com&amp;blog=15297585&amp;post=9&amp;subd=komplianz&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für kapitalmarktorientierte Unternehmen bestehen besondere  Anforderungen zum Nachweis einer guten und transparenten  Unternehmensführung (Corporate Governance). Insbesondere besteht die  gesetzliche Pflicht gemäß § 161 AktG zur jährlichen Abgabe einer sog.  Entsprechenserklärung im Hinblick auf die Einhaltung der Regelungen des  Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Diese Anforderungen hat  jüngst die Rechtsprechung dahingehend konkretisiert, dass</p>
<ul>
<li>unterjährige Abweichungen von den DCGK-Regelungen und der Entsprechenserklärung unverzüglich bekannt zu machen sind;</li>
</ul>
<ul>
<li> nicht entsprechend bekannt gemachte Abweichungen einen Verstoß  gegen § 161 AktG und damit die Nichtigkeit entsprechender  Aufsichtsratsbeschlüsse sowie die Anfechtbarkeit entsprechender  Hauptversammlungsbeschlüsse begründen;</li>
</ul>
<ul>
<li> eine unrichtige Entsprechenserklärung wegen einer damit verbundenen  Verletzung von Organpflichten zur Anfechtbarkeit der gleichwohl  gefassten Beschlüsse zur Entlastung der Organmitglieder führen kann.</li>
</ul>
<p>Eine Verschärfung erfährt das Corporate-Governance-Regime auch durch  das kürzlich in Kraft getretene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz  (BilMoG), auf dessen Grundlage Abweichungen vom DCGK in der  Entsprechenserklärung nunmehr auch noch im Einzelnen erläutert werden  müssen.</p>
<p>Überdies wird auch im Jahre 2009 der DCGK erneut um verschiedene  Regelungen erweitert und damit insgesamt deutlich „engmaschiger“. Die  Neuregelungen betreffen insbesondere die Vergütungsstruktur bei  Verträgen mit Organmitgliedern sowie Anforderungen an die Wahl von  Aufsichtsratsmitgliedern und deren Überwachungspflichten. Thematische  „Begleitmusik“ ergibt sich hier zudem aus dem neuen Gesetz zur  Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) und aus der Neuregelung  des BilMoG, wonach dem Aufsichtsrat kapitalmarktorientierter  Aktiengesellschaften künftig mindestens ein Mitglied mit besonderem  Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung  angehören muss.</p>
<p><strong>Praxistipp:</strong></p>
<ul>
<li> Die Neuregelungen des DCGK sind im Rahmen der nächsten zu veröffentlichenden Entsprechenserklärung zu berücksichtigen.</li>
</ul>
<ul>
<li> Generelle Abweichungen vom DCGK sind künftig bereits in der  Entsprechenserklärung (und nicht erst im Rahmen des  Corporate-Governance-Berichts als Teil des Geschäftsberichtes) zu  erläutern.</li>
</ul>
<ul>
<li> Der unterjährigen Einhaltung der Regelungen des DCGK, wie sie sich  aus der Entsprechenserklärung ergibt, ist eine erhöhte Bedeutung  beizumessen. Ergeben sich hier konkrete Abweichungen, sind diese  sogleich bekannt zu machen.</li>
</ul>
<ul>
<li> Bekanntmachungsmedium („dauerhaftes Zugänglichmachen“) der  Entsprechenserklärung ist (nunmehr) ausschließlich die Internetseite des  Unternehmens.</li>
</ul>
<p>Dieser Text wurde uns zur Verfügung gestellt von RA Dr. Hans Mewes, <a href="http://www.esche.de/" target="_blank">www.esche.de</a>.</p>
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	</item>
		<item>
		<title>Ad-hoc-Publizität und mehrstufige Entscheidungsprozesse</title>
		<link>http://komplianz.wordpress.com/2010/07/20/ad-hoc-publizitat-und-mehrstufige-entscheidungsprozesse/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 16:06:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>magda</dc:creator>
				<category><![CDATA[Entscheidungen]]></category>
		<category><![CDATA[Publizitätspflicht]]></category>

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		<description><![CDATA[Zwei Obergerichte haben kürzlich über die Frage befunden, wann Umstände, deren Umsetzung von einer noch ausstehenden Entscheidung des Aufsichtsrates einer börsennotierten Aktiengesellschaft abhängen, eine Ad-hoc-Publizitätspflicht nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) auslösen. Sachverhaltlich ging es in beiden Entscheidungen um den Fall, dass ein Vorstandsvorsitzender sich konkret mit der Absicht trug und dies Teilen des Aufsichtsrates gegenüber [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=komplianz.wordpress.com&amp;blog=15297585&amp;post=11&amp;subd=komplianz&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zwei  Obergerichte haben kürzlich über die Frage befunden, wann Umstände,  deren Umsetzung von einer noch ausstehenden Entscheidung des  Aufsichtsrates einer börsennotierten Aktiengesellschaft abhängen, eine  Ad-hoc-Publizitätspflicht nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)  auslösen. Sachverhaltlich ging es in beiden Entscheidungen um den Fall,  dass ein Vorstandsvorsitzender sich konkret mit der Absicht trug und  dies Teilen des Aufsichtsrates gegenüber auch bekundete, dass er aus  seinem laufenden Vorstandsvertrag ausscheiden wolle, was aber noch eines  – erst Wochen später erfolgten – Zustimmungsbeschlusses des  Aufsichtsrates bedurfte (Fall „Schrempp“). In zwei bedeutsamen Punkten  divergieren die Gerichtsentscheidungen von einander: Zum einen werden  unterschiedliche Zeitpunkte angenommen, zu denen die  Ad-hoc-Publizitätspflicht des Unternehmens für die zu Tage tretende  Insiderinformation einsetzte (und dann grundsätzlich eine unverzügliche  Veröffentlichung erforderte). Während eines der Gerichte insoweit auf  die zeitliche Nähe zur Beschlussfassung des Aufsichtsrates abstellte,  nahm das andere Gericht hier einen sehr viel früheren Zeitpunkt an und  stellte bereits auf das konkrete Vorhaben des Vorsitzenden ab, mit dem  er erstmalig den Aufsichtsrat kontaktierte.</p>
<p>Zum  anderen divergieren die Gerichtsentscheidungen in der Frage der  tatbestandlichen Voraussetzungen für eine vorübergehende Befreiung des  publizitätspflichtigen Unternehmens (zeitlicher Aufschub der  Veröffentlichungspflicht). Hier nahm eines der Gerichte an, dass  ausschließlich die materiellen Voraussetzungen für eine solche Befreiung  gegeben sein müssten (berechtigtes Interesse an der Befreiung; keine  Irreführung des Kapitalmarktes; Gewährleistung der Vertraulichkeit der  Information), ohne dass es insoweit darauf ankäme, dass auf Seiten des  betreffenden Unternehmens ein formaler Befreiungsbeschluss gefasst  würde. Eine solche Auffassung wurde erstmalig vertreten und dürfte  insbesondere im Widerspruch zu der in diesem Bereich eher restriktiven  Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht  (BaFin) stehen.</p>
<p><strong>Praxistipp:</strong></p>
<p>Die  vorstehenden Ausführungen zeigen, dass im Bereich der  Ad-hoc-Publizitätspflicht börsennotierter Unternehmen nach wie vor eine  gewisse Rechtsunsicherheit besteht, soweit es um die Bewertung  mehrstufiger Entscheidungsprozesse geht. Betroffene Unternehmen sollten  deshalb entsprechende Geschehensabläufe hinsichtlich des Vorliegens  einer veröffentlichungspflichtigen Insiderinformation, die eben auch  schon in (hinreichend konkreten) Plänen, Vorhaben und Absichten einer  Person liegen können, einer laufenden rechtlichen Überprüfung  unterziehen und dies auch entsprechend dokumentieren. Parallel gilt es,  eine vorübergehende Befreiung von der Veröffentlichungspflicht ins  Kalkül zu ziehen und ggf. – vorsorglich mittels entsprechendem  Vorstandsbeschluss – herbeizuführen. Die richtige Verhaltensweise für  das Unternehmen im o.g. Fall wäre mithin gewesen, bereits mit erstem  Bekanntwerden des beabsichtigten Ausscheidens des Vorstandsvorsitzenden  eine zeitliche Befreiung von der Ad-hoc-Publizitätspflicht bis zur  Zustimmung des Aufsichtsrates zu generieren und (erst) dann die  Information zu veröffentlichen.</p>
<p>Dieser Text wurde uns zur Verfügung gestellt von RA Dr. Hans Mewes, <a href="http://www.esche.de/" target="_blank">www.esche.de</a>.</p>
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	</item>
		<item>
		<title>Neuer Emittentenleitfaden der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht</title>
		<link>http://komplianz.wordpress.com/2010/07/10/neuer-emittentenleitfaden-der-bundesanstalt-fur-finanzdienstleistungsaufsicht/</link>
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		<pubDate>Sat, 10 Jul 2010 16:00:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>magda</dc:creator>
				<category><![CDATA[Banken]]></category>
		<category><![CDATA[Compliance]]></category>
		<category><![CDATA[Wertpapierhandelsgesetzes]]></category>

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		<description><![CDATA[Compliancepflichten im Wertpapierhandelsrecht werden konkretisiert Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird in Kürze den Emittentenleitfaden aus dem Jahre 2005 novellieren. Der Emittentenleitfaden konkretisiert zahlreiche Anforderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), die für börsenzugelassene Unternehmen (Emittenten) und deren Aktionäre bestehen. In den „alten“ Bereichen des Emittentenleitfadens (Insiderüberwachung, Ad-hoc-Publizität, Directors’ Dealings, Führen von Insiderverzeichnissen) werden die Anforderungen der Aufsicht [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=komplianz.wordpress.com&amp;blog=15297585&amp;post=18&amp;subd=komplianz&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Compliancepflichten im Wertpapierhandelsrecht werden konkretisiert</strong></p>
<p>Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird in  Kürze den Emittentenleitfaden aus dem Jahre 2005 novellieren. Der  Emittentenleitfaden konkretisiert zahlreiche Anforderungen des  Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), die für börsenzugelassene Unternehmen  (Emittenten) und deren Aktionäre bestehen. In den „alten“ Bereichen des  Emittentenleitfadens (Insiderüberwachung, Ad-hoc-Publizität, Directors’  Dealings, Führen von Insiderverzeichnissen) werden die Anforderungen der  Aufsicht näher konkretisiert und an die zwischenzeitliche Rechtsetzung  (Umsetzung der Transparenzrichtlinie im Jahre 2007 und des  Risikobegrenzungsgesetzes im Jahre 2008) angepasst. Besondere Bedeutung  kommt hier der Verwaltungspraxis in Fällen zu, in denen ein Emittent  sich in Folge einer Interessenabwägung vom Erfordernis der  unverzüglichen Veröffentlichung einer Insiderinformation  (Ad-hoc-Publizitätspflicht) selbst befreit. In diesem Rahmen werden  insbesondere auch die Pflichten von Emittenten konkretisiert, die sich  im Zusammenhang mit der Durchführung mehrstufiger Transaktionsphasen  ergeben (typische Fallkonstellation: Unternehmenskauf).</p>
<p>Zusätzlich wird der neue Emittentenleitfaden auch erstmals die  Anforderungen der BaFin an das Complianceregime der Emittenten in  weiteren Bereichen des Wertpapierhandelsrechts konkretisieren. Dies  betrifft namentlich die Veröffentlichung von Informationen über  bedeutende Stimmrechte (inkl. der bedeutsamen Zurechnung von  Stimmrechten im Falle des Acting in Concert), die Erteilung von  Informationen an Aktionäre zur Wahrnehmung ihrer Stimmrechte, die  Überwachung von Unternehmensabschlüssen (Enforcement) und die Pflicht  der Emittenten zur Finanzberichterstattung.</p>
<p><strong>Praxistipp:</strong><br />
Emittenten und deren Aktionäre sollten sich frühzeitig mit den  modifizierten und neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen vertraut  machen, die die Neufassung des Emittentenleitfadens mit sich bringt.  Letztlich geht es hier um eine Auslegung des bereits geltenden Rechts,  die auch ohne entsprechende Kodifikation in einem Leitfaden die  Verwaltungspraxis der BaFin prägt.</p>
<p>Dieser Text wurde uns zur Verfügung gestellt von RA Dr. Hans Mewes, <a href="http://www.esche.de/" target="_blank">www.esche.de</a>.</p>
<br />  <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gocomments/komplianz.wordpress.com/18/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/comments/komplianz.wordpress.com/18/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godelicious/komplianz.wordpress.com/18/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/delicious/komplianz.wordpress.com/18/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gofacebook/komplianz.wordpress.com/18/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/facebook/komplianz.wordpress.com/18/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gotwitter/komplianz.wordpress.com/18/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/twitter/komplianz.wordpress.com/18/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gostumble/komplianz.wordpress.com/18/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/stumble/komplianz.wordpress.com/18/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godigg/komplianz.wordpress.com/18/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/digg/komplianz.wordpress.com/18/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/goreddit/komplianz.wordpress.com/18/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/reddit/komplianz.wordpress.com/18/" /></a> <img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=komplianz.wordpress.com&amp;blog=15297585&amp;post=18&amp;subd=komplianz&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></content:encoded>
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	</item>
		<item>
		<title>Factoring und Finanzierungsleasing bedürfen KWG-Erlaubnis</title>
		<link>http://komplianz.wordpress.com/2010/06/30/factoring-und-finanzierungsleasing-bedurfen-kwg-erlaubnis/</link>
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		<pubDate>Wed, 30 Jun 2010 15:58:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>magda</dc:creator>
				<category><![CDATA[Banken]]></category>
		<category><![CDATA[Factoring]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2009 sind das Factoring (Ankauf von Forderungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen mit oder ohne Delkredereschutz bzw. Rückgriffsmöglichkeit) und das Finanzierungsleasing (Abschluss von Finanzierungsleasingverträgen als Leasinggeber und im Wege der Verwaltung von Objektgesellschaften) neu dem Kreditwesengesetz (KWG) unterstellt worden. Beide Geschäftsarten stellen damit künftighin Finanzdienstleistungen dar und erfordern eine KWG-Erlaubnis zum [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=komplianz.wordpress.com&amp;blog=15297585&amp;post=20&amp;subd=komplianz&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2009 sind das Factoring (Ankauf von  Forderungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen mit oder ohne  Delkredereschutz bzw. Rückgriffsmöglichkeit) und das  Finanzierungsleasing (Abschluss von  Finanzierungsleasingverträgen als  Leasinggeber und im Wege der Verwaltung von Objektgesellschaften) neu  dem Kreditwesengesetz (KWG) unterstellt worden. Beide Geschäftsarten  stellen damit künftighin Finanzdienstleistungen dar und erfordern eine  KWG-Erlaubnis zum Tätigwerden. Die betreffenden Unternehmen erlangen  durch die Erlaubnis den Status von Finanzdienstleistungsinstituten und  unterliegen einer sog. Solvenzaufsicht durch die Bundesanstalt für  Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank. Diese  Beaufsichtigung ist mit verschiedenen materiellen Anforderungen des KWG  verbunden. So ergeben sich insbesondere laufende und anlassbezogene  Meldepflichten für die betroffenen Unternehmen und es bestehen  Anforderungen an die interne Organisationsstruktur und die  Kapitalausstattung sowie im Hinblick auf die fachliche Eignung und  persönliche Zuverlässigkeit der Unternehmensinhaber und Geschäftsleiter.</p>
<p>Unternehmen, die schon bislang in diesen Bereichen tätig waren, haben  die Möglichkeit, von einer Erlaubnisfiktion Gebrauch zu machen. Hierfür  ist eine entsprechende Anzeige an die Aufsichtsämter erforderlich, die  zahlreiche Unternehmen noch bis Ende 2009 abgeben können.</p>
<p>Dieser Text wurde uns zur Verfügung gestellt von RA Dr. Hans Mewes, <a href="http://www.esche.de/" target="_blank">www.esche.de</a>.</p>
<br />  <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gocomments/komplianz.wordpress.com/20/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/comments/komplianz.wordpress.com/20/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godelicious/komplianz.wordpress.com/20/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/delicious/komplianz.wordpress.com/20/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gofacebook/komplianz.wordpress.com/20/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/facebook/komplianz.wordpress.com/20/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gotwitter/komplianz.wordpress.com/20/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/twitter/komplianz.wordpress.com/20/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gostumble/komplianz.wordpress.com/20/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/stumble/komplianz.wordpress.com/20/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godigg/komplianz.wordpress.com/20/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/digg/komplianz.wordpress.com/20/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/goreddit/komplianz.wordpress.com/20/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/reddit/komplianz.wordpress.com/20/" /></a> <img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=komplianz.wordpress.com&amp;blog=15297585&amp;post=20&amp;subd=komplianz&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></content:encoded>
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	</item>
		<item>
		<title>Anlageverwaltung als neu definiertes Bankgeschäft</title>
		<link>http://komplianz.wordpress.com/2010/06/15/anlageverwaltung-als-neu-definiertes-bankgeschaft/</link>
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		<pubDate>Tue, 15 Jun 2010 15:56:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>magda</dc:creator>
				<category><![CDATA[Banken]]></category>
		<category><![CDATA[Compliance]]></category>
		<category><![CDATA[Anlageverwaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Anlegerschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Aufsichtsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Gesetzgeber beabsichtigt aus Gründen des Anlegerschutzes als weiteres erlaubnispflichtiges Bankgeschäft die Anlageverwaltung (definiert als Anschaffung/Veräußerung von Finanzinstrumenten für eine Gemeinschaft von Privatanlegern mit Entscheidungsspielraum) in das Kreditwesengesetzes (KWG) aufzunehmen. Gesetzgeberischer Zweck ist dabei die aufsichtsrechtliche Erfassung verschiedener kollektiver Anlagemodelle (namentlich Treuhandkommanditmodelle oder Ausgabe von Genussrechten oder Schuldverschreibungen zur gemeinschaftlichen Anlage gepoolter Gelder) durch das [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=komplianz.wordpress.com&amp;blog=15297585&amp;post=22&amp;subd=komplianz&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Gesetzgeber beabsichtigt aus Gründen des Anlegerschutzes als  weiteres erlaubnispflichtiges Bankgeschäft die Anlageverwaltung  (definiert als Anschaffung/Veräußerung von Finanzinstrumenten für eine  Gemeinschaft von Privatanlegern mit Entscheidungsspielraum) in das  Kreditwesengesetzes (KWG) aufzunehmen. Gesetzgeberischer Zweck ist dabei  die aufsichtsrechtliche Erfassung verschiedener kollektiver  Anlagemodelle (namentlich Treuhandkommanditmodelle oder Ausgabe von  Genussrechten oder Schuldverschreibungen zur gemeinschaftlichen Anlage  gepoolter Gelder) durch das KWG und die Überwachung entsprechender  Anbieter durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht  (BaFin).</p>
<p>Vom neuen Aufsichtsrecht erfasste Unternehmen sollen den Status eines  Kreditinstituts in der Form einer Wertpapierhandelsbank erhalten und  haben im laufenden Geschäftsbetrieb zahlreiche Anforderungen des KWG und  des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) einzuhalten. Eine signifikante  Übergangsregelung soll lediglich für bereits nach dem KWG  konzessionierte Institute bestehen. Inwieweit von dem neuen  Aufsichtsrecht auch weitere Geschäftsfelder erfasst sind und eine  Erlaubnispflicht nach Maßgabe des KWG begründet wird, ist bislang nicht  absehbar. Die aufsichtsrechtliche Behandlung von Family Offices soll  ausweislich der bisherigen Planungen materiell-rechtlich nicht  verschärft werden.</p>
<p>Dieser Text wurde uns zur Verfügung gestellt von RA Dr. Hans Mewes, <a href="http://www.esche.de/" target="_blank">www.esche.de</a>.</p>
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		<title>Corporate Governance und „Erklärung zur Unternehmensführung“</title>
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		<pubDate>Tue, 01 Jun 2010 15:50:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>magda</dc:creator>
				<category><![CDATA[Compliance]]></category>
		<category><![CDATA[Corporate-Governance]]></category>

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		<description><![CDATA[Veränderte Corporate-Governance-Anforderungen börsennotierter Unternehmen durch Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Das kürzlich in Kraft getretene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz verschärft die Erfordernisse, die börsennotierte Unternehmen im Bereich der Corporate Governance künftighin einhalten müssen. Zum einen ist vorgesehen, dass in der einmal jährlich zu veröffentlichenden sog.  Entsprechenserklärung Abweichungen vom Corporate Governance Kodex nunmehr im Einzelnen zu begründen sind. Eine solche Begründung war bislang [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=komplianz.wordpress.com&amp;blog=15297585&amp;post=24&amp;subd=komplianz&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Veränderte Corporate-Governance-Anforderungen börsennotierter Unternehmen durch Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz</strong></p>
<p>Das kürzlich in Kraft getretene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz  verschärft die Erfordernisse, die börsennotierte Unternehmen im Bereich  der Corporate Governance künftighin einhalten müssen.</p>
<p>Zum einen ist vorgesehen, dass in der einmal jährlich zu  veröffentlichenden sog.  Entsprechenserklärung Abweichungen vom  Corporate Governance Kodex nunmehr im Einzelnen zu begründen sind. Eine  solche Begründung war bislang nur für den Corporate Governance Bericht  als Bestandteil des Geschäftsberichts des Unternehmens vorgesehen.</p>
<p>Zum anderen besteht nunmehr die Pflicht gemäß § 289a HGB, eine sog.  Erklärung zur Unternehmensführung als gesonderten Abschnitt in den  Lagebericht des Unternehmens aufzunehmen oder dort auf eine  entsprechende Veröffentlichung auf der Internetseite des Unternehmens zu  verweisen. Teil dieser Erklärung ist u.a. die aktuelle  Entsprechenserklärung des Unternehmens. Ergänzend sieht der Corporate  Governance Kodex vor, dass in den Geschäftsbericht des Unternehmens ein  Corporate Governance Bericht (inkl. etwaiger Kodexabweichungen)  aufzunehmen ist, der ebenfalls in die Erklärung zur Unternehmensführung  und damit in den Lagebericht bzw. auf die Internetseite des Unternehmens  gehört. Die weiteren Bestandteile der Erklärung zur  Unternehmensführung, nämlich Angaben zu den Praktiken der  Unternehmensführung sowie eine Beschreibung der Arbeitsweise von  Vorstand und Aufsichtsrat, sind thematisch einerseits dem Bereich der  Corporate Governance und andererseits dem Bericht des Aufsichtsrats  zuzurechnen. Über die genannte Erklärung zur Unternehmensführung  erlangen Kodex-Verstöße zudem eine erhöhte haftungs- und  deliktsrechtliche Qualität. Das bedeutet letztlich auch, dass Vorstands-  und Aufsichtsratsmitglieder Gefahr laufen, für die Abgabe einer  falschen Entsprechenserklärung strafrechtlich zur Verantwortung gezogen  zu werden.</p>
<p><strong>Praxistipp:</strong><br />
Zur Vermeidung von Redundanzen dürfte es sich für börsennotierte  Unternehmen empfehlen, künftig eine umfassende Erklärung zur Corporate  Governance zu erstellen, die sowohl den Anforderungen der Erklärung zur  Unternehmensführung als auch denen des Corporate Governance Berichts  entspricht. Konzernunternehmen sollten zudem erwägen, den Corporate  Governance Bericht über den Lagebericht des Einzelunternehmens hinaus  auch in den zu veröffentlichenden Konzerngeschäftsbericht aufzunehmen.</p>
<p>Dieser Text wurde uns zur Verfügung gestellt von RA Dr. Hans Mewes und RA Sebastian Garbe, <a href="http://www.esche.de/" target="_blank">www.esche.de</a>.</p>
<br />  <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gocomments/komplianz.wordpress.com/24/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/comments/komplianz.wordpress.com/24/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godelicious/komplianz.wordpress.com/24/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/delicious/komplianz.wordpress.com/24/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gofacebook/komplianz.wordpress.com/24/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/facebook/komplianz.wordpress.com/24/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gotwitter/komplianz.wordpress.com/24/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/twitter/komplianz.wordpress.com/24/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gostumble/komplianz.wordpress.com/24/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/stumble/komplianz.wordpress.com/24/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godigg/komplianz.wordpress.com/24/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/digg/komplianz.wordpress.com/24/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/goreddit/komplianz.wordpress.com/24/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/reddit/komplianz.wordpress.com/24/" /></a> <img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=komplianz.wordpress.com&amp;blog=15297585&amp;post=24&amp;subd=komplianz&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></content:encoded>
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